Digitale Barrierefreiheit
– deine Fragen, meine Antworten
Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Ich habe hier die häufigsten Fragen gesammelt, die mir in Gesprächen, Projekten und Workshops zur digitalen Barrierefreiheit begegnet sind. Ob du gerade erst ins Thema einsteigst oder tiefergehende Informationen suchst – vielleicht findest du hier genau das, was du brauchst. Und wenn nicht: Schreib mir gerne, ich helfe weiter.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Barrierefreiheit im digitalen Raum betrifft uns alle. Hier findest du verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um inklusives Webdesign, gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung.
Wann fällt mein Unternehmen unter das BaFG?
Verkaufst du deine Dienstleistungen oder Produkte über das Internet an Endverbraucher*innen, also bist du in B2C tätig? Dann gelten die Anforderungen für dich. Wenn deine Kundschaft hauptsächlich aus anderen Firmen besteht (B2B), kannst du vielleicht erst einmal durchatmen – oder doch nicht? Unternehmen legen zunehmend Wert darauf, dass ihre Software barrierefrei ist!
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Unternehmen?
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und betreffen alle, die Produkte und Dienstleistungen über Webseiten anbieten. Egal, ob du ein Online-Shop, ein Dienstleister oder Anbieter digitaler Produkte bist – es liegt in deiner Verantwortung, deine Angebote für alle zugänglich zu gestalten. Verpflichtet sind Unternehmen, die unter dem Geltungsbereich (§ 2 BaFG) fallen.
Müssen alle Unternehmen, die unter den Geltungsbereich (§ 2 BaFG) fallen, barrierefrei sein?
Nein, nicht alle. Es gibt eine Ausnahme: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro können von den Anforderungen befreit werden. Allerdings gilt das nicht für Unternehmen, die Produkte im Geltungsbereich herstellen oder handeln. Das bedeutet konkret: Onlineshops sind von dieser Ausnahme nicht betroffen.
Was passiert, wenn jemand das Gesetz nicht einhält?
Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Abmahnungen bis hin zu Klagen, die erhebliche finanzielle Verluste und einen Imageschaden nach sich ziehen können. Verstöße gegen das Gesetz können mit Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro bestraft werden.
Ab wann muss ich meine Website barrierefrei gestalten?
Es ist wichtig zu wissen, dass du nicht sofort barrierefrei sein musst. Für bestehende Verträge gibt es Übergangsfristen: Websites, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, dürfen bis zu diesem Datum unverändert bleiben. Allerdings müssen alle Online-Anwendungen bis 2030 angepasst werden. Falls du als Großunternehmen Dienstleistungen auf deiner Webseite anbietest, hast du fünf Jahre Zeit, um deine Website barrierefrei zu gestalten. Wenn du Produkte verkaufst, musst du jedoch deinen Online-Shop bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei machen.
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